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Medienrecht ist kein homogenes Gebiet, sondern ein Oberbegriff für diejenigen Teilgebiete, die die individuelle und massenhafte (universale) Information und Kommunikation rechtlich regeln. Es ist also eine Querschnittsmaterie. 

Klassische Gegenstände des Medienrechts sind die Medienfreiheiten: Presse, Rundfunk (Radio und Fernsehen) und Film. Dazu haben sich aber längst die  Bereiche Multimedia und Internet gesellt.

Wer Leistungen erbringt, hat Anspruch, seine Rechte, z.B. Urheberrechte, sein geistiges Eigentum, daran zu sichern und legt Wert darauf, dass diese fair abgegolten werden. Wer in einem Medium anders als gewünscht dargestellt wird, fragt sich, ob Berichterstattung und Kritik so weit gehen dürfen. Wer Rechte an Inhalten erwirbt, will diese umfassend nutzen können.

 

 

 

 
 


Wir sind tätig, damit unsere Mandanten die ihnen zustehenden Rechte umfassend wahrnehmen und für sich verwerten können. Unsere Tätigkeitsfelder sind Agenturverträge, Domainregistrierungen, Domainrechte, Fotorecht, Bildnisschutz, Fotografenverträge, Künstlerverträge, Lizenzverträge, Modelverträge, Namensschutz, Persönlichkeitsrechte, Gegendarstellungen,  Unterlassungsansprüche, Schadenersatz, Schmerzensgeldansprüche, Verlagsverträge.

 

Sozietät Yersin Ruthe | Rechtsanwälte Berlin | Hubertusallee 16 | 14193 Berlin |Tel.: (030) 85 40 97 97 | Mail: post@yersin-ruthe.de